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Zum Partnerprogramm

Partner­bedingungen

Diese Bedingungen regeln das Partnerprogramm von Postflug: Sie empfehlen Postflug weiter und erhalten für jeden geworbenen Betrieb, der ein Paket bucht, sechs Monate lang eine Provision.

  1. Vertragsparteien und Vertragsschluss
  2. Partnerlink und Zuordnung
  3. Provision
  4. Wartezeit, Freigabe und Auszahlung
  5. Keine Provision für eigene Betriebe
  6. Regeln für Ihre Werbung
  7. Datenschutz
  8. Laufzeit und Kündigung
  9. Haftung und Änderungen
  10. Schlussbestimmungen

§ 1 Vertragsparteien und Vertragsschluss

(1) Vertragspartner ist Fly & Froth Grafik- & Webdesign, Inhaber Mehmet Genco, Röderweg 19, 61184 Karben, Deutschland (im Folgenden „wir“), Anbieter von Postflug.

(2) Am Partnerprogramm können nur Unternehmer im Sinne von § 14 BGB teilnehmen, zum Beispiel Webdesigner, Agenturen, Berater und IT-Dienstleister. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie in Ihrem Postflug-Konto unter „Konto“ → „Partnerprogramm“ diese Bedingungen bestätigen und das Partnerprogramm aktivieren. Wir speichern, welche Fassung Sie wann bestätigt haben.

(3) Sie handeln als selbständiger Empfehlungsgeber in eigenem Namen. Sie sind weder unser Handelsvertreter noch unser Beauftragter, schließen keine Verträge für uns und geben keine Erklärungen in unserem Namen ab. Eine Pflicht, Kunden zu werben, besteht nicht. Die Teilnahme ist kostenlos und nicht exklusiv.

§ 2 Partnerlink und Zuordnung

(1) Mit der Aktivierung erhalten Sie einen persönlichen Partnercode und Partnerlinks (postflug.de/?ref=Ihr-Code und app.postflug.de/register?ref=Ihr-Code). Code und Links dürfen Sie nur für Ihre eigenen Empfehlungen verwenden.

(2) Ein Betrieb gilt als von Ihnen geworben, wenn er über Ihren Partnerlink zu Postflug kommt und beim selben Besuch ein neues Postflug-Konto anlegt, oder wenn er das Konto über Ihren persönlichen Anmeldelink anlegt. Ihr Partnercode wird dafür nur für die Dauer des Besuchs im geöffneten Browser-Tab gespeichert, nicht in einem Cookie. Nutzt der Besucher dabei den Link eines anderen Partners, zählt der zuletzt genutzte Link.

(3) Die Zuordnung wird beim Anlegen des neuen Betriebs gespeichert und danach nicht mehr verändert, es sei denn, wir berichtigen einen offensichtlichen Fehler oder einen Verstoß gegen diese Bedingungen. Bestehende Kunden und Betriebe, die bereits ohne Ihren Link ein Konto hatten, werden nicht zugeordnet.

(4) Eine Zuordnung ist technisch nicht in jedem Fall möglich, zum Beispiel wenn der Browser die Speicherung verhindert, „Do Not Track“ oder „Global Privacy Control“ aktiviert ist oder der Besucher Cookies löscht. Für eine deshalb fehlende Zuordnung zahlen wir keine Provision.

§ 3 Provision

(1) Für jeden von Ihnen geworbenen Betrieb erhalten Sie 20 % der Beträge, die er für sein Postflug-Paket (derzeit Start, Pro, Video und Betreut) tatsächlich an uns zahlt, ohne Umsatzsteuer und abzüglich Erstattungen, Gutschriften und Rückbuchungen.

(2) Provisionspflichtig sind die Rechnungen, deren Abrechnungszeitraum in den ersten sechs Monaten ab dem Beginn des Abrechnungszeitraums der ersten bezahlten Rechnung des Betriebs beginnt. Die kostenlose Testphase zählt nicht. Bei monatlicher Zahlung sind das die ersten sechs Monatsrechnungen.

(3) Bei jährlicher Zahlung, oder wenn ein Abrechnungszeitraum über das Ende der sechs Monate hinausreicht, zählt nur der Anteil der Zahlung, der auf die Monate innerhalb der sechs Monate entfällt. Beispiel: Ein Betrieb bucht Pro jährlich für 590 €; sechs von zwölf Monaten liegen im Zeitraum, die Provision beträgt 20 % von 295 €, also 59 €.

(4) Zusatzleistungen wie das Blog-Add-on, KI-Credits und Einmalleistungen sind nicht provisionspflichtig.

(5) Beispiel bei monatlicher Zahlung: Ein Betrieb bucht Pro für 59 € im Monat. Sie erhalten 11,80 € im Monat, über sechs Monate bis zu 70,80 €.

§ 4 Wartezeit, Freigabe und Auszahlung

(1) Jede Provision wird nach Zahlungseingang zunächst 30 Tage vorgemerkt, weil Zahlungen erstattet oder zurückgebucht werden können. Danach ist sie freigegeben. Den Stand sehen Sie jederzeit in Ihrem Konto unter „Partnerprogramm“.

(2) Wir zahlen einmal im Monat aus, sobald Ihr freigegebenes Guthaben mindestens 25 € beträgt. Dafür senden Sie uns eine Rechnung über das freigegebene Guthaben mit Ihrer Bankverbindung per E-Mail an hallo@postflug.de; nach Absprache rechnen wir stattdessen per Gutschrift ab. Bankdaten speichern wir nicht in der App, sondern nur mit der Rechnung in unserer Buchhaltung. Ein geringeres Guthaben wird auf den Folgemonat übertragen.

(3) Wird eine Zahlung erstattet oder zurückgebucht, nachdem die Provision dafür ausgezahlt wurde, verrechnen wir den zu viel gezahlten Betrag mit Ihren nächsten Provisionen. Endet der Vertrag vorher, können wir ihn zurückverlangen.

(4) Die Provision ist ein Nettobetrag. Sind Sie zum Ausweis der Umsatzsteuer verpflichtet, weisen Sie die gesetzliche Umsatzsteuer in Ihrer Rechnung zusätzlich aus. Für die Versteuerung Ihrer Provision und etwaige weitere Abgaben sind Sie selbst verantwortlich.

§ 5 Keine Provision für eigene Betriebe

(1) Für Ihre eigenen Betriebe gibt es keine Provision. Dazu zählen Betriebe, die Sie selbst anlegen, Betriebe, deren Inhaber dieselbe Firmen-E-Mail-Domain verwendet wie Sie, und Betriebe von Personen, mit denen Sie bereits gemeinsam Mitglied eines Postflug-Betriebs sind. Solche Anmeldungen werden automatisch nicht zugeordnet.

(2) Ebenso wenig zählen Anmeldungen, die Sie durch Täuschung, Gegenleistungen an den Kunden, die wir nicht angeboten haben, oder sonst missbräuchlich herbeiführen. Für sie entfällt die Provision; bereits gezahlte Provision verrechnen oder fordern wir nach § 4 Abs. 3 zurück.

§ 6 Regeln für Ihre Werbung

(1) Sie dürfen Postflug persönlich, auf Ihrer Website, in Ihren Social-Media-Kanälen und in Newslettern an Empfänger empfehlen, die in den Empfang eingewilligt haben. Machen Sie dabei kenntlich, dass Sie für Empfehlungen eine Provision erhalten (zum Beispiel „Partnerlink“ oder „Werbung“).

(2) Nicht erlaubt sind:

  • unaufgeforderte Werbung per E-Mail, WhatsApp, SMS, Messenger oder Telefon (§ 7 UWG), auch nicht über gekaufte Adresslisten,
  • Anzeigen in Suchmaschinen (zum Beispiel Google Ads oder Microsoft Ads) auf den Namen „Postflug“, Schreibweisen davon oder Kombinationen mit anderen Wörtern, sowie Domains, Profile oder Seiten, die den Namen Postflug enthalten oder den Eindruck erwecken, sie stammten von uns,
  • Spam in Kommentaren, Foren, Bewertungsportalen oder Gruppen,
  • unzutreffende Angaben über Postflug, über Preise oder Leistungen, sowie Rabatte oder Gutscheine, die wir nicht anbieten,
  • Werbung im Umfeld rechtswidriger Inhalte.

(3) Unser Name und unser Logo dürfen Sie nur zur Empfehlung von Postflug verwenden, unverändert und so, dass keine Verwechslung mit uns entsteht.

(4) Bei einem Verstoß entfällt die Provision für die dadurch geworbenen Betriebe. Wir können Ihren Partnerzugang sperren und den Vertrag nach § 8 Abs. 2 kündigen. Werden wir wegen Ihres Verstoßes von Dritten in Anspruch genommen, stellen Sie uns davon frei, soweit Sie den Verstoß zu vertreten haben.

§ 7 Datenschutz

(1) In Ihrem Konto sehen Sie den Namen eines geworbenen Betriebs erst, wenn er ein Paket gebucht hat, dazu die Höhe Ihrer Provision. Betriebe in der Testphase sehen Sie nur als Anzahl. Weitere Daten Ihrer geworbenen Kunden erhalten Sie von uns nicht.

(2) Diese Angaben dürfen Sie nur zur Prüfung Ihrer Provision verwenden. Für Daten, die Sie selbst bei Ihren Kunden erheben, sind Sie selbst verantwortlich. Wie wir Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit ohne Frist in Textform kündigen, Sie zum Beispiel per E-Mail an hallo@postflug.de.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für uns ist insbesondere ein Verstoß gegen § 5 oder § 6.

(3) Mit dem Vertragsende entstehen keine neuen Provisionen, auch nicht für bereits geworbene Betriebe. Bis dahin entstandene Provisionen zahlen wir nach Ablauf der Wartezeit aus, auch wenn sie unter 25 € liegen; das gilt nicht für Provisionen, die nach § 5 oder § 6 entfallen.

§ 9 Haftung und Änderungen

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine bestimmte Verfügbarkeit des Partnerprogramms oder der Zuordnung schulden wir nicht.

(2) Wir können diese Bedingungen und die Höhe der Provision mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen teilen wir Ihnen mindestens vier Wochen vorher per E-Mail mit; Sie können den Vertrag bis dahin kündigen. Für Rechnungen, die vor dem Wirksamwerden der Änderung bezahlt wurden, gelten die bisherigen Bedingungen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.

(3) Für Erklärungen zu diesem Vertrag genügt die Textform (zum Beispiel E-Mail), soweit nichts anderes bestimmt ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: 06.11.2026

Postflug

Social-Media-Planer mit WhatsApp-Freigabe für lokale Betriebe. Ein Produkt von Fly & Froth, Röderweg 19, 61184 Karben.

Anrufen: +49 163 1474127 · WhatsApp: +49 160 92281105

hallo@postflug.de

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